Lassen Sie sich zu folgenden Themen von Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe beraten

A- Antrag auf Pflegeleistungen

Um einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und stellen dort mündlich oder schriftlich einen Antrag. Weitere Informationen erhalten Sie hier (Link).

B- Beratungseinsätze

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, müssen sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen. Dabei hat der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich zu erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.(Link)

D- Demenz

Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. | Selbsthilfe Demenz setzt sich für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen ein und trägt mit Information, Beratung und Sensibilisierung dazu bei, die Erkrankung besser zu verstehen und den Alltag zu bewältigen.. Weitere Informationen erhalten Sie hier. (Link)

D- Digitale Pflegeanwendungen (DiPa)

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind digitale Anwendungen, die von den Pflegebdürftigen oder in den Interaktion von Pflegebedürftigen mit Angehörigen, sonstigen ehrenamtlichen Pflegenden oder zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen genutzt werden, um Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der Pflegebedürftigen zu mindenoder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzu wirken. Atuell ist noch keine DiPA zugelassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier. (Link)

E- Ehrenamtliche Einzelhelfer

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die sich als Einzelhelfende engagieren, können Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige erbringen, für die der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung eingesetzt werden kann. Weiter Informationen finden Sie hier.(Link)

E- EUTB

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt Sie in Fragen zur Teilhabe. Zum Beispiel, wenn Sie Fragen haben zur Assistenz oder zu Hilfsmitteln oder wenn Sie wissen wollen, was ein Teilhabeplan ist. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

F-Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Beschäftigte können sich für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.(Link)

H-Hilfe zur Pflege

Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der deutschen Sozialhilfe, die dann greift, wenn eine pflegbedürftige Person oder ihre Angehörigen nicht in der Lage sind, die Kosten für die notwendige Pflege selbst zu tragen. Den Antrag finden Sie bei dem für Sie zuständigen Landratsamt oder Rathaus. Weitere Informationen erhalten Sie hier.(Link)

J-Junge Pflege

Die "Junge Pflege" oder auch "Junge Menschen in der stationären Pflege" bezeichnet eine spezialisierte Wohnform für Menschen zwischen 18 und 60 Jahren, die aufgrund von schweren Unfällen oder neurologischen Erkrankungen pflegebedürftig sind und dauerhaft auf stationäre Unterstützung angewiesen sind.Weiter Infos erhalten Sie in Ihren Pflegestützpunkt vor Ort.(Link)

K-Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bedeutet, dass ein Pflegebdürftiger in häuslicher Pflege für begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung gepflegt wird, weil die häusliche pflege vorübergehend nicht möglich ist oder pausiert wird. Lassen Sie sich vom Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe beraten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.(Link)

L-Leistungsbeträge 2025

Im Jahr 2025 wird die schrittweise Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) fortgeführt: Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Weitere Informationen erhalten Sie hier.(Link)

L-Leistungsanbieter

Sie suchen ein Pflegeheim, einen ambulanten Pflegedienst oder Betreuungsdienst, dann finden Sie den Anbieter hier.

AOK Pflegeheimnavigator (Link)

Pflegelotse IKK (Link)

BKK PflegeFinder (Link)

L-Live-In

Die Langzeitbetreuung im Privathaushalt wird umgangssprachlich als 24h Pflege bezeichnet und bietet die Möglichkeit mit einer Betreuungskraft, die im Haus/ Wohnung lebt die ambulante Versorgung zu sichern. Weitere Informationen erhalten Sie dazu hier.(Link)

M- Medizinischer Dienst

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg ist der organisatorisch selbstständige und fachlich unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Unter anderem ist er zuständig für die Einstufung in die Pflegegrade, überprüft aber auch stationäre Einrichtungen auf ihre Qualität. Weitere Informationen erhalten Sie hier.(Link)

P-Pflegeberatung

Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für Versicherte, die zwar noch keine Leistungen erhalten, aber einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht. Weitere Informationen erhalten Sie hier.(Link)

P-Privatversicherte

Für privat Versicherte wird der Pflegeberatungsanspruch telefonisch, per Videogespräch und vor Ort durch compass angeboten und hat auch die Aufgabe  Angehörige und vorsorglich Interessierte zu informieren. Die telefonische Beratung steht jedem offen: auf Wunsch auch anonym. Unter der Servicenummer 0800 - 101 88 00 oder hier.(Link)

R- Reha für Pflegende Angehörige

Balance für Pflegende: Um den pflegenden Angehörigen unter die Arme zu reifen und die eigene Gesundheit zu erhalten, gibt es das Angebot der Reha für pflegenden Angehörige. Weitere Informationen erhalten Sie hier.(Link)

S- Selbsthilfe

Selbsthilfegruppen sind für Menschen, die ein Problem oder Thema verbindet, diese besuchen oder engagieren sich in Selbsthilfegruppen. Im täglichen Alltag zurechtzufinden oder Lebensfreude wiederzufinden, gestaltet sich gemeinsam einfacher. Weitere Informationen finden Sie hier.(Link)

Die Mitgliedsverbände sind hier gelistet: Hier (Link)

T- Tagespflege

Als teilstationäre Versorgung wird die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung bezeichnet. Teilstationäre Pflege kann als Tages- oder Nachtpflege konzipiert sein. Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht. Weitere Informationen erhalten Sie hier.(Link)

U- Unabhängige Patientenberatung

Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist eine gemeinnützige Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Ratsuchende umfassend über gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen zu informieren und zu beraten. Kostenfreie Beratungsnummer: 0800 011 77 22. Weitere Informationen erhalten Sie hier.(Link)

V-Verhinderungspflege

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Weitere Informationen erhalten Sie hier.(Link)

V-Vorsorgende Papiere

Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten der vertretenen Person im Umfang der erteilten Vollmacht wahrnimmt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.(Link)

Die Bröschüre informiert über vorsorgenden vorsorgende Maßnahmen für den Betreuungsfall und umfasst die Vorsorgevollmacht sowie die Betreuungsverfügung.

Broschüre (Download)

V-Vollstationäre Pflege

Die vollstationäre Behandlung oder Pflege ist angezeigt, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder zielführend ist. In Abgrenzung zur teilstationären Pflege oder zur Kurzzeitpflege stellt die vollstationäre Pflege die ununterbrochene Versorgung von Menschen in einem Pflegeheim dar. Anbieter finden Sie unter dem Punkt Leistungsanbieter.

W-Wohnberatung

Die Wohnberatung fördert das eigenständige Wohnen. Ziel ist die selbständige Haushaltsführung der Menschen in ihrer Wohnung und ihrem Wohnumfeld zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen. Wenden Sie sich für die Kontaktdaten an den nächsten Pflegestützpunkt.
Die Werkstatt Wohnen des KVJS ist eine barrierefreie Musterwohnung. Sie zeigt Ihnen Produkte und bauliche Lösungen, die den häuslichen Alltag erleichtern. Virtuelle Führung sind hier (Link) möglich.