Träger der Kommission Pflegestützpunkte Baden-Württemberg
Zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Bevölkerung wurden in Baden-Württemberg Pflegestützpunkte in Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuch (SGB) XI eingerichtet. Zu diesem Zwecke haben die Landesverbände der Pflegekassen und der Krankenkassen, der vdek sowie die Kommunalen Landesverbände einen Rahmenvertrag abgeschlossen.
Nach dem in Baden-Württemberg gewachsene Pflegestrukturen bereits vorhanden sind, waren zur Vermeidung von Doppelstrukturen für die Errichtung von Pflegestützpunkten vorhandene bzw. in der kommunalen Sozialplanung vorgesehene kommunale Beratungs- und Betreuungsangebote vorrangig zu berücksichtigen.
Nach dem in Baden-Württemberg gewachsene Pflegestrukturen bereits vorhanden sind, waren zur Vermeidung von Doppelstrukturen für die Errichtung von Pflegestützpunkten vorhandene bzw. in der kommunalen Sozialplanung vorgesehene kommunale Beratungs- und Betreuungsangebote vorrangig zu berücksichtigen.
Träger der Kommission Pflegestützpunkte Baden-Württemberg:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Beratend: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg