Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages zur Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte wurden die gesetzlichen Vorgaben des SGB XI zur Nutzung von Qualitätssicherungsinstrumenten für die Pflegeberatung umgesetzt. Beginnend mit der Benennung eines Qualitätsbeauftragten konnte die Umsetzung der Vorgaben des Rahmenvertrages weiter vorangebracht werden.
Die Träger der Pflegestützpunkte und die Pflegestützpunkte Baden-Württemberg streben durch das Qualitätsmanagement eine landesweit einheitliche Beratungs- und Dokumentationsqualität an.