Barrierefreiheit

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Die öffentlichen Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können uns gerne Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Wir versuchen mit Ihnen zusammen Lösungen zu entwickeln.

Im Falle von nicht barrierefreien Angeboten auf der Internetseite der Pflegestützpunkte Baden-Württemberg wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Pflegestützpunkte, Tel. 0711 6375-585 oder melden sich per E-Mail: geschaeftsstelle-pflegestuetzpunkte@kvjs.de.